Keyvisual der Ausstellung «Zum Geburtstag viel Recht. 175 Jahre Bundesverfassung».

Zum Geburtstag viel Recht

175 Jahre Bundesverfassung

Ausstellung | accessibility.time_to

accessibility.sr-only.body-term

Ausstellung

Seit 175 Jahren hat die Schweiz ohne Unterbruch eine demokratische Verfassung. Das dem Bundesstaat zugrunde liegende Rechtsdokument beeinflusst das tägliche Leben direkt und indirekt. Und weil sich der Alltag seit 1848 laufend verändert, wird auch die Bundesverfassung der jeweiligen Zeit angepasst. Zum 175. Geburtstag blättert das Landesmuseum Zürich in der Geschichte der Schweizerischen Bundesverfassung und schaut dabei vor allem auf die Grundrechte. Die Besuchenden bewegen sich spielerisch im Spannungsfeld zwischen politischen Rechten, Pflichten und der persönlichen Freiheit.

   

Schulen

Schulunterlagen

Die Schulunterlagen dienen zur Vor- und Nachbereitung des Ausstellungsbesuchs und enthalten Lerneinheiten und Arbeitsblätter.

Podcast

 

Amann contre la Suisse oder: Wie ein Enthaarungsgerät Politik macht

Der Kaufmann Hermann Amann handelte mit Kosmetikgeräten. 1981 klingelte beim ihm das Telefon, jemand aus der sowjetischen Botschaft bestellte ein Enthaarungsgerät. Dieser Anruf machte Hermann Amann für die Schweiz zum Verdächtigen – der Geheimdienst legte eine Fiche an. Als der Kaufmann von seiner Überwachung erfährt, prozessiert er und geht bis vor den Gerichtshof für Menschenrechte. Sein Anwalt, Ludwig Minelli, berichtet von diesem Fall.

Jetzt anhören

Schweizerin oder nicht Schweizerin – das ist hier die Frage

Früher verloren Schweizer Frauen ihr Bürgerrecht, wenn sie einen Ausländer heirateten. Diese sogenannte Heiratsregel galt bis 1952. Davon betroffen war auch die Grossmutter von Marc Schumacher. Er erzählt in dieser Episode des Podcasts von seiner bewegten Familien-Geschichte um die Schweizer Staatsbürgerschaft.  

Jetzt anhören

Un foulard qui fait polémique

La Genevoise Lucia Dahlab, une enseignante d’école primaire convertie à l'islam, porte un foulard dans sa salle de classe. Les autorités scolaires et les tribunaux veulent le lui interdire. Elle n'accepte pas cette interdiction et va jusqu'à la Cour européenne des droits de l'homme à Strasbourg. Dans cet épisode, Lucia Dahlab raconte son combat. Et pourquoi elle le considère aussi comme un combat féministe.

Jetzt anhören

Une «pasionaria» à contrecoeur

Dans les années 80, Marlène Belilos est active au sein du mouvement autonome «Lôzane bouge». Lorsqu'elle reçoit une amende pour avoir participé à une manifestation à laquelle elle n'a pas pris part et qu'elle n'a pas la possibilité de contester l'amende, elle décide de se battre. Son parcours la mène jusqu'à Strasbourg, à la Cour européenne des droits de l'homme.

Jetzt anhören

Ticino, un cantone «risorgimentale» e ribelle

La storia del Ticino moderno è la storia di un cantone che ha sempre difeso la sua autonomia, ma che per affinità ideologiche e culturali ha condivio gli ideali risorgimentali con l’Italia: per la «madre di sangue» ha rappresentato per tutto l’Ottocento una terra d’accoglienza e di asilo per gli esuli politici italiani. E centinaia di ticinesi hanno combattuto nelle guerre di indipendenza; fra questi anche lo scultore Vincenzo Vela. Ne abbiamo parlato con lo storico Carlo Agliati e la direttrice del Museo Vela di Ligornetto Gianna Mina.

Jetzt anhören

Der Podcast wurde produziert von audiobande

Videos

Wie entstand die Schweizerische Bundesverfassung vor 175 Jahren?

Die Eidgenossenschaft ist bis 1848 ein loser Staatenbund von 24 souveränen Kantonen und Halbkantonen. Dieser Film vermittelt die Konflikte bei der Entstehung der modernen Schweiz. Während in den 1830er-Jahren immer mehr Kantone eine liberale Verfassung einführen, geht der Streit um die Schaffung eines Bundesstaats weiter. Mit sich selbst beschäftigte Nachbarländer und ein Bürgerkrieg in der Schweiz machen schliesslich den Weg frei für die erste Bundesverfassung. Am 17. Februar 1848 nimmt eine 23-köpfige Kommission in Bern ihre Arbeit auf.

Bürgerrecht

Das Schweizer Bürgerrecht können bis 1983 nur Männer weitergeben: Kinder eines Schweizer Vaters und Ausländerinnen, die einen Schweizer heiraten, erhalten es automatisch. Gleichzeitig sorgt die Politik dafür, dass die Hürden bei Einbürgerungen hoch bleiben. In den 1970er-Jahren lehnt die Stimmbevölkerung drei Initiativen gegen die sogenannte «Überfremdung» ab. 1984 scheitert aber die «Miteinand-Initiative» für bessere Aufenthaltsrechte der ausländischen Bevölkerung.

Verhängnisvoller Anruf

1981 bestellte eine Person aus der sowjetischen Botschaft ein solches Gerät bei Hermann Amann telefonisch. Darüber gerat dieser auf den Radar des Geheimdienstes. Um wieder aus den Akten gelöscht zu werden – er wurde fichiert – zieht Amann bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichthof.

Presse und Meinungen

Seit das Buch durch den Buchdruck zum Massenmedium geworden ist, gibt es immer mehr Zensurbehörden. Regierungen können unliebsame Schriften verbieten. 1848 schreibt die Verfassung die Pressefreiheit schweizweit fest. Zeitungen und Flugblätter werden zu den wichtigsten Medien der politischen Meinungsbildung. In vielen Kantonen erscheint fast für jede politische Haltung eine eigene Zeitung. Diese liefern sich – in der Hoffnung, Wähler zu gewinnen – unerbittliche Wortgefechte.

Blogbeiträge zum Thema

Publikation

Die Schweizer Bundes­verfassung wird 175 Jahre alt. Zu ihrem Geburtstag präsen­tiert das Schweize­rische National­museum eine Ausstellung über den Wert von Grund­rechten. Begleitend dazu reflek­tieren neun Beiträge in diesem Buch, wann, wie und warum sich ausgewählte Grund­rechte durch­setzen konnten.

Herausgeber: Schweizerisches Nationalmuseum, Landesmuseum Zürich 
88 Seiten, 44 meist farbige Abb. 
24 x 17 cm, Klappenbroschur 
Erscheinungsdatum 17.3.2023
ISBN 978-3-95498-729-0

Medien

Zum Geburtstag viel Recht. 175 Jahre Bundesverfassung

Landesmuseum Zürich | 17.3.2023 - 16.7.2023
publiziert am 15.3.2023

Seit 1848 hat die Schweiz eine demokratische Verfassung. Die Ausstellung führt durch 175 Jahre Bundesverfassung und fokussiert dabei auf Grund- und Bürgerrechte. Sie lädt zu einer spielerischen Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz der Schweiz, das im Laufe der Zeit mehrfach neu verhandelt wurde und das tägliche Leben bis heute prägt – mehr als man vielleicht denkt.

1848 entstand der Schweizerische Bundesstaat und mit ihm die erste Bundesverfassung ­ das Grundgesetz des Landes und das Herzstück jeder Demokratie. Gleichzeitig wird die Bundesverfassung in der Schweiz vom Stimmvolk stetig weiterentwickelt. Gesellschaftlicher Wandel und politische Konflikte führten zu mehreren Verfassungsrevisionen.

Die Bundesverfassung wurde zwischen Februar und April 1848 in nur 51 Tagen ausgehandelt. Nach den Abstimmungen in den Kantonen setzt die Tagsatzung diese am 12. September 1848 in Kraft. National- und Ständerat werden gewählt, der erste Bundesrat eingesetzt. Diese Geschichte wurde schon oft erzählt. Darum nimmt die Ausstellung im Landesmuseum die Ausbildung der Grund- und Bürgerrechte in den Fokus. Einerseits waren in der ersten Verfassung nur vereinzelt Grundechte wie beispielsweise die Pressefreiheit oder die Religionsfreiheit bereits explizit aufgeführt. Andererseits galten die Bürgerrechte – beispielsweise das Stimm- und Wahlrecht, die Niederlassungsfreiheit oder die Wehrpflicht – zu Beginn lediglich für Männer mit christlichem Glauben.

Es brauchte jahrzehntelange politische Diskussionen und Streitereien, um die Bundesverfassung zu einem Grundgesetz für eine Mehrheit im Land zu machen. Dazu waren zahlreiche Anpassungen und Ergänzungen und zwei Totalrevisionen nötig. Auf diesem Weg veränderte sich aber nicht nur das Grundgesetz des Landes, sondern – damit verbunden – auch die Staatsform. War der Bundesstaat 1848 noch eine repräsentative Demokratie, wurde er mit der Einführung des fakultativen Referendums 1874 und des Initiativrechts 1891 zur direkten Demokratie.

1971 gestand man auch den Frauen die vollen Bürgerrechte zu. Damit stand die Schweizer Demokratie schlagartig auf doppelt so breiter Basis. Nur drei Jahre später erhielt die Entwicklung der Grundrechte in der Schweiz weiteren Schub. Seit 1974 beeinflusst die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention die Schweizerische Rechtsprechung massgeblich. Jüngere Grundrechte wie beispielsweise der Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf ein faires Verfahren fanden mit der Totalrevision von 1999 den Weg in die Bundesverfassung.

Die Bundesverfassung beeinflusst das tägliche Leben der Menschen heute stärker, als viele im ersten Moment denken würden. Grundrechte stecken Handlungsspielräume ab und schützen vor unverhältnismässigen staatlichen Eingriffen. In vier interaktiven Spielen können die Besucherinnen und Besucher den Weg zum Bürgerrecht, die Grenzen der Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf ein faires Verfahren erkunden.

Gemeinsam mit den Besuchenden blättert das Landesmuseum Zürich durch die bewegte Geschichte der Bundesverfassung und macht spielerisch erlebbar, was es heisst, Grundrechte zu haben oder eben nicht. Denn, die Bundesverfassung ist mehr als ein ehrwürdiges Dokument. Sie ist Teil unseres Lebens und geht uns alle an. In diesem Sinne wünschen wir uns alle: Zum Geburtstag viel Recht!

Mehr zur Ausstellung

Bilder

Demokratische Grundrechte

Mit den drei Menschenrechtstexten erinnert die Skulptur an die Grundlage jeder Demokratie. Entstanden ist sie zu Ehren des Basler Revolutionärs Peter Ochs, der 1798 die Helvetische Republik ausrief. 200 Jahre später wird die Skulptur im Bundeshaus präsentiert zum 150. Geburtstag der Schweizer Verfassung. Bettina Eichin, Die Menschenrechte, 1998 – 2000, Bronze gegossen.

Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bundesamt für Kultur, Bern. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Helvetia oder Freiheit

Viele bürgerliche Rebellen der 1848er-Bewegung sind bis zur Totalrevision 1874 politisch etabliert. Der Waadtländer Gemeinde La Tourde-Peilz ist diese Helvetia mit Revolutionsmütze und Schweizerkreuz zu revolutionär. Gustav Courbet realisiert sie darauf als Freiheit mit Stern. Gustave Courbet, Helvetia, 1875, Gips.

Ville de La Tour-de-Peilz. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Wille zur Freiheit

Spartakus führt im alten Rom einen Sklavenaufstand an. Die Figur befreit sich von Fesseln, verkörpert den archaischen Willen zur Freiheit. Während der Tessiner Künstler Vela 1847 seinen Spartakus schafft, streben die Republikaner europaweit nach bürgerlicher Freiheit und demokratischem Recht. Vincenzo Vela, Spartaco, um 1847 – 1849, Original-Gipsmodell.

Museo Vincenzo Vela, Ligornetto, Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Schweizerische Bundesverfassung 1848

In wenigen Wochen liegt die erste bürgerliche Verfassung der Schweiz vor. Zweidrittel der Kantone sagen «Ja». Am 12. September 1848 wird diese von der Tagsatzung verabschiedet. Die Schweiz ist nun eine repräsentative Demokratie mit einem Zweikammersystem und damit politisch eine Insel inmitten Europas. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12.09.1848, Bern. Faksimile mit zwei Kordeln.

Schweizerisches Bundesarchiv. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Der Weg zum Bürgerrecht

Der Schweizer Pass garantiert das Bleiberecht und gewährt das Stimm- und Wahlrecht. Das Bürgerrecht wird von Bund, Kanton und Gemeinde geregelt. Es wird vererbt (ius sanguinis) oder über ein Einbürgerungsverfahren erworben. Das Bürgerrecht garantiert die Niederlassungsfreiheit, gewährt volljährigen Schweizerinnen und Schweizern das Stimm- und Wahlrecht und verpflichtet erwachsene Schweizer zum Militärdienst. Ein doppeltes Bürgerrecht ist seit 1992 erlaubt.

© Schweizerisches Nationalmuseum

Artikel 13: Schutz der Privatsphäre

Die Bundesverfassung schützt einerseits die traditionelle Privatsphäre wie die Wohnung oder den Briefverkehr. Andererseits soll der Zugriff auf persönliche Daten eingeschränkt werden. Technologische Veränderungen stellen für beide Bereiche der Privatsphäre eine besondere Herausforderung dar. Neue Überwachungstechnologien wie Kameras und Drohnen bedrohen die traditionelle Privatsphäre. Riesige Datenmengen, die durch «Big Data» verarbeitet werden können, gefährden die digitale Unversehrtheit von Privatpersonen.

© Schweizerisches Nationalmuseum

Artikel 16 – 17: Meinungs- und Medienfreiheit

Meinungsfreiheit garantiert das Recht, sich eine Meinung zu bilden und diese öffentlich zu verbreiten. Als «Meinung» gelten Überzeugungen und Äusserungen. Die Meinungsfreiheit stösst da an Grenzen, wo sie die Rechte anderer einschränkt. Medienfreiheit schliesst die Presse-, Radio- und Fernsehfreiheit ein und schützt die Kommunikation im Internet und auf Social Media. Der Staat darf nicht zensurieren. Aktuell werden jedoch supranationale Regeln für Internetfirmen diskutiert.

© Schweizerisches Nationalmuseum

Jura als neuer Kanton

Nach über 30 Jahren Tauziehen zwischen Berntreuen und jurassischen Separatisten sagen am 24. September 1978 82,3 % der Schweizer Stimmberechtigten «Ja» zum Kanton Jura. In Artikel 1 der Bundesverfassung wird «Jura» angefügt. In Artikel 80 wird die Anzahl der Ständeratsmitglieder von 44 auf 46 erhöht. Abstimmungsfeier vor dem Rathaus in Delémont, 24.09.1978.

© Schweizerisches Nationalmuseum / ASL

Jura als neuer Kanton

Wer von sich sagt, den «roten Pass» erhalten zu haben, meint damit: Ich wurde eingebürgert. Die Schweiz hält die Hürden für Einbürgerungen hoch. Seit den 1970er Jahren wird intensiv diskutiert, wer den Pass erhalten soll und wer nicht. Zahlreiche Abstimmungen haben die Hürden kaum tiefer gelegt. Schweizer Pass, Serie 1985.

Bundesamt für Polizei fedpol

Unbestechliche Justitia

1997 unterzeichnet die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Mit einer Super-Justitia erinnert die Stiftung Pestalozzi Kinderdorf 20 Jahre später an diesen rechtlichen Meilenstein. Justitia wird als Göttin der Gerechtigkeit seit der Renaissance mit Augenbinde und Waage dargestellt. Kunstgiesserei St. Gallen, Justitia, 2019, Bronze.

Stiftung Kinderdorf Pestalozzi, Trogen. Foto: © Schweizerisches Nationalmuseum

Blick in die Ausstellung

© Schweizerisches Nationalmuseum

Blick in die Ausstellung

© Schweizerisches Nationalmuseum

Blick in die Ausstellung

© Schweizerisches Nationalmuseum

Blick in die Ausstellung

© Schweizerisches Nationalmuseum

Pressekontakt Schweizerisches Nationalmuseum

+41 44 218 66 63 medien@nationalmuseum.ch

Impressum

  • Gesamtleitung Denise Tonella
  • Ausstellungskuratoren/innen und Konzept Erika Hebeisen, Michael Kempf
  • Projektleitung Erika Hebeisen, Michael Kempf
  • Szenografie Rappaport Szenographie Architektur GmbH, Christa Held, Alain Rappaport
  • Projektassistenz Naomi Eggli
  • Projektkoordination Sophie Dänzer
  • Wissenschaftliche Beratung André Holenstein, Helen Keller, Vanessa Rüegger, Julia Tiefenbacher
  • Steuernder Ausschuss Heidi Amrein, Beat Högger, Markus Leuthard, Sabrina Médioni, Denise Tonella
  • Projektcontrolling Sabrina Médioni
  • Bildung und Vermittlung Gerda Bissig, Lisa Engi, Vera Humbel
  • Spiele Playing History UG & Co. KG, Martin Thiele-Schwez, Michael Geithner, Lauritz Daher
  • Ausstellungsgrafik Weicher Umbruch, Andrea Münch, Markus Läubli
  • Werbegrafik Roli Hofer
  • Technische Leitung Ladina Fait, Mike Zaugg
  • Ausstellungsbau Bashir Ezzerari, Janine auf der Mauer, Marc Hägeli, Dave Schwitter, Philippe Leuthardt
  • Konservatorische Leitung Tino Zagermann
  • Konservierung und Objektmontagen Natalie Ellwanger, Iona Leroy, Sarah Longrée, Charlotte Maier, Jürg Mathys, Ulrike Rothenhäusler, Tino Zagermann, Christian Alder, Stahl und Schweiss
  • Leihwesen und Objektlogistik Christian Affentranger, David Blazquez, Simon D’Hollosy, Reto Hegetschweiler, Markus Scherer, Claudio Stefanutto, Samira Tanner, Angela Zeier
  • Fotografie Jörg Brandt, Felix Jungo
  • Bildarchiv Fabian Müller, Andrea Kunz
  • IT / Web Danilo Rüttimann, René Vogel
  • Animationsfilm YK Animation Studio GmbH, Joder von Rotz, Fela Bellotto
  • Medienstationen Alex Baur, Thomas Bucher, Ueli Heiniger, Pasquale Pollastro, Danilo Rüttimann, René Vogel
  • Podcast Audiobande, Kollektiv für Audio-Abenteuer
  • Marketing und Kommunikation Andrej Abplanalp, Anna-Britta Maag, Sebastiano Mereu, Carole Neuenschwander, Alexander Rechsteiner
  • Übersetzungen Martina Albertini, Bill Gilonis, Language Factory, Marco Marcacci, Laurence Neuffer, Übersetzungsdienst der Standeskanzlei Graubünden,

Leihgaben

  • Archives de la construction moderne – EPFL, Lausanne
  • Archives du Tribunal fédéral suisse, Lausanne
  • Bernisches Historisches Museum, Bern
  • Gosteli-Stiftung, Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung, Worblaufen
  • Josef Felix Müller, St. Gallen
  • Jüdisches Museum der Schweiz, Basel
  • Kunst Museum Winterthur
  • Kunsthaus Zürich, Grafische Sammlung
  • Kunstmuseum Bern, Depositum der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bundesamt für Kultur, Gottfried Keller-Stiftung
  • Kunstmuseum Luzern
  • Museo d'arte della Svizzera italiana, Lugano. Collezione Città di Lugano
  • Museo Vincenzo Vela, Ligornetto, Ufficio federale della cultura, Berna
  • Museum für Kommunikation, Bern
  • Museum Ludwig, Köln
  • République et Canton du Jura, Délémont
  • Sammlung Dr. Christoph Blocher, Herrliberg
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Bauten und Logistik, Bern
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Kultur, Bern
  • Schweizerische Nationalbibliothek, Bern
  • Schweizerisches Bundesarchiv, Bern
  • Schweizerisches Sozialarchiv, Zürich
  • Staatliche Museen zu Berlin, Nationalgalerie
  • Stiftung Deutsches Historisches Museum, Berlin
  • Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte, Winterthur
  • Stiftung Kinderdorf Pestalozzi, Trogen
  • Stiftung Typorama, Bischofszell
  • Ville de La Tour-de-Peilz
  • Winterthurer Bibliotheken, Sammlung Winterthur
  • Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung